Kanton Freiburg führt Reinigungspflicht für Schiffe ein

Der Kanton Freiburg verstärkt ab dem 1. August die Massnahmen gegen die Ausbreitung schädlicher fremder Lebewesen wie der Quaggamuschel. Neu müssen immatrikulierte Schiffe, wenn sie das Gewässer wechseln, gemeldet und gereinigt werden.

Wie das Amt für Umwelt am Freitag mitteilte, müssen die Schiffshalterinnen und -halter den Gewässerwechsel auf einer elektronischen Plattform melden. Die Meldung ist gebührenfrei. Danach muss das Schiff bei einer anerkannten Stelle gereinigt werden, welche auch die Reinigung auf der Plattform meldet.
Die Schiffshalterinnen und -halter erhalten nach diesem Prozedere einen Konformitätsausweis. Dieser berechtige zum Einwassern, hiess es in der Mitteilung.
Die Meldeplattform wird auch von elf anderen Kantonen benutzt. Diese hätten in den letzten zwei Jahren vergleichbare Regelungen eingeführt, teilte das Amt für Umwelt mit.
Die Melde- und Reinigungspflicht gilt nur für immatrikulierte Schiffe. Für die anderen Schiffe und Boote sowie Wassersport- und Anglerausrüstungen gelten die Vorschriften nicht. Der Kanton Freiburg empfiehlt aber, auch diese Geräte sorgfältig zu reinigen und gut trocknen zu lassen, bevor sie in einem anderen Gewässer verwendet werden.






