Kanton Bern erlässt Feuerwerksverbot für den 1. August

Bern,
Die Berner Regierungsstatthalterämter haben ein sofortiges Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet beschlossen. Somit darf am Nationalfeiertag kein Feuerwerk abgebrannt werden. Das Feuerverbot weiteten sie aus.

Verboten sind das Zünden von Feuerwerkskörpern und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen. Auch dürfen weder Himmelslaternen steigen gelassen noch Höhenfeuer angezündet werden, wie die zehn Regierungsstatthalterämter am Donnerstag in einer Mitteilung schrieben.
Erlaubt sind hingegen Feuerwerke auf Seen.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiteten die Ämter zudem auf den gesamten Kanton aus. Zu Wäldern muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden, wie es weiter hiess.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Die Ämter riefen dazu auf, grösste Vorsicht walten zu lassen.
Die Verbote gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle, die kommende Woche erwartet wird, wie es weiter hiess. Im Kanton Bern herrschte am Donnerstag die vierte von fünf Waldbrand-Gefahrenstufen.
Am 6. August will das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren die Situation neu beurteilen.



